Amateurfunk-Lizenzen

1967-1997: Einführung der Klasse C
Am 13. März 1967 wurde die Klasse C eingeführt – erstmals eine Klasse ohne Morseprüfung:
Klasse A: Alle Betriebsarten, kleinere Sendeleistung
Klasse B: Vollzugang mit 750 W (mit Morseprüfung 60 BpM)
Klasse C: Nur UKW (2 m und höher), keine Morseprüfung erforderlich

1997-2005: Klassen 1, 2 und 3

Mit der Novellierung 1997 wurden die Klassen in Nummern umbenannt und das Amateurfunkzeugnis als eigenständige Prüfungsbescheinigung eingeführt (getrennt von der Zulassung):

AltNeuBeschreibung
A + BKlasse 1Alle Bänder, mit Morseprüfung
CKlasse 2Alle Bänder, ohne Morseprüfung
Klasse 3Nur 2m/70cm, 10 W (neu)

2005-2024: Klassen A und E

Am 19. Februar 2005 entfiel die Morseprüfung für alle Klassen (international ab 2003). Die Klassen wurden vereinfacht:

  • Klasse 1 + 2 → neue Klasse A
  • Klasse 3 → neue Klasse E (mit deutlich erweiterten Rechten)

Seit 2024: Klassen N, E und A

Mit der novellierten Amateurfunkverordnung vom 24. Juni 2024 kam die Klasse N hinzu – ein dreistufiges System:

  • Klasse N: Neue Einsteigerklasse (ähnlich der alten Klasse 3, aber mit Upgrade-Möglichkeit)
  • Klasse E: Erweitert um alle Bänder ab 23 cm
  • Klasse A: Unverändert – volle Rechte, jetzt auch mit Remote-Betrieb
ZeitraumKlassenBesonderheit
1949-1967A, BMorseprüfung für alle
1967-1997A, B, CKlasse C ohne Morse (UKW)
1997-20051, 2, 3Zeugnis und Zulassung getrennt
2005-2024A, EMorse entfällt komplett
seit 2024N, E, ADreistufiges System + Remote